1956 wurde nach einem Aufruf vonAbbé Pierre und als Reaktion auf einen besonders kalten und mörderischen Winter ein neues Gesetz verabschiedet: die Winterruhe. Während eines Zeitraums von mehreren Monaten dürfen Mieter nicht aus ihren Wohnungen vertrieben werden, selbst wenn die Miete nicht bezahlt wird. Die Waffenruhe verhindert auch, dass in dieser Zeit die Gas- und Stromversorgung in den Haushalten unterbrochen wird.
Das Alur-Gesetz von 2014 legt die Daten für diesen Waffenstillstand fest: Er wird also vom 1. November 2024 bis zum 31. März 2025 eingeführt. Fünf Monate Schutz für Mieter, ein Aufschub für Menschen, die Schwierigkeiten haben, ihre Rechnungen zu bezahlen.
Es ist jedoch zu beachten, dass die Winterpause Ausnahmen hat und in bestimmten Situationen nicht gilt. Auf der offiziellen Website service-public.fr werden die Situationen, in denen die Waffenruhe nicht gilt, detailliert aufgeführt :
Die Winterpause konnte manchmal aus außergewöhnlichen Gründen verlängert werden: Dies war insbesondere in den Jahren 2020 und 2021 der Fall, als der Covid-19-Ausbruch am stärksten war und die französische Bevölkerung eingeschlossen war.
Außerdem wissenswert: In den überseeischen Gebieten kann eine Zyklon-Warte eingeführt werden. Sie wirkt ähnlich wie die Winterpause und wird ab dem 1. Dezember während der Wirbelsturmsaison eingeführt.
Am Ende dieser Waffenruhen wird häufig ein Anstieg der Zwangsräumungen festgestellt, was die Hilfsorganisationen für Menschen in Not alarmiert.
Termine und Öffnungszeiten
Von 1. November 2024 bis 31. März 2025