Schulanfangszulage 2023: Wann erfolgt die erste Auszahlung?

Von Graziella de Sortiraparis, Caroline de Sortiraparis · Veröffentlicht am 12. Juli 2023 um 12:10
Dies ist eine Ankündigung, auf die viele Familien schon sehnsüchtig gewartet haben! In diesem Jahr wird die Schulanfangszulage, die Haushalte beim Kauf von Schulmaterial für den Schulanfang der Kinder unterstützen soll, am 16. August 2023 ausgezahlt!

Es ist eine Hilfe, die es vielen Familien ermöglicht, die Ausgaben für den Schulanfang zu bestreiten. Im Jahr 2023 wird die Schulanfangsbeihilfe an über 3 Millionen Familien mit geringem Einkommen ausgezahlt, was etwa 5 Millionen Kindern im Alter von 6 bis 18 Jahren entspricht.

Wann wird die Schulanfangsbeihilfe ausgezahlt?

Diese Beihilfe, die von den Familienausgleichskassen (CAF) oder der Mutualité sociale agricole (MSA) ausgezahlt wird, wird am 16. August 2023 im Mutterland und in den meisten Überseedepartements ausgezahlt werden. In La Réunion und Mayotte hingegen wird dies am 1. August der Fall sein, da dort der Schulbeginn bereits am 17. August stattfindet.

Welche Beträge im Jahr 2023?

Nach einem leichten Schub von 4% Aufwertung im letzten Jahr im Rahmen des Gesetzentwurfs " Kaufkraft " gibt es für das Jahr 2023 eine weitere Unterstützung mit 5,6% mehr. Der Zuschuss ist einkommensabhängig und wird je nach Alter des Kindes und Ihrem Einkommen gestaffelt. So beträgt die SRA in diesem Jahr 398,09 Euro für Kinder zwischen 6 und 10 Jahren, 420,05 Euro für Kinder zwischen 11 und 14 Jahren und 434,61 Euro für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren.

Wer ist davon betroffen?

Diese Schulanfangsbeihilfe richtet sich an Familien, deren Kinder im Alter von 6 bis 18 Jahren eine Schule besuchen, eine Lehre absolvieren oder in einer spezialisierten Aufnahmeeinrichtung betreut werden. Diese Hilfe betrifft auch Kinder unter 6 Jahren, die bereits in die CP eingeschrieben sind und deren Schulbescheinigung Sie an die CAF schicken müssen. Diese Hilfe wird an einkommensschwache Familien gezahlt.

Hierfür werden mehrere Kriterien berücksichtigt, wie die Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder am 31. Juli 2022 und die Einkünfte. Diese dürfen einen Höchstbetrag von 25 775 Euro pro Jahr nicht überschreiten, wenn die Familie ein Kind zu versorgen hat, 31 723 Euro bei zwei Kindern und mehr als 5948 Euro für jedes weitere Kind. Wenn Ihr Einkommen etwas darüber liegt, kann eine degressive Zulage gezahlt werden.

Was muss ich tun, um die Zulage zu erhalten?

Wenn Sie dies noch nie getan haben und Ihr Kind unter 16 Jahre alt ist, müssen Sie auf der Website der CAF eine Erklärung über den Stand der Familien- und Wohnungsleistungen abgeben. Ist der Jugendliche zwischen 6 und 15 Jahre alt und die Familie bereits zulagenberechtigt, sind keine weiteren Schritte erforderlich und die Auszahlung erfolgt automatisch. Bei Kindern zwischen 16 und 18 Jahren müssen die Eltern jedoch eine ehrenwörtliche Erklärung abgeben, dass das Kind am Schuljahresbeginn 2023 noch zur Schule geht oder eine Lehre absolviert.

Praktische Informationen

Termine und Öffnungszeiten
Am 16. August 2023

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    Offizielle Seite
    www.caf.fr

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