Europawahlen 2024: Wie kann man sich in die Wählerlisten eintragen, um wählen zu können?

Von Cécile de Sortiraparis · Veröffentlicht am 8. Januar 2024 um 11:23
Am 9. Juni 2024 werden die Franzosen zu den Wahlurnen gebeten, um ihre Vertreter für das Europäische Parlament zu wählen. Zuvor müssen sie sich jedoch in die Wählerlisten eintragen lassen. Wir erklären Ihnen, wie Sie das tun können.

Umzug, Volljährigkeit, Änderung des Status... Viele Franzosen werden in den nächsten Monaten einige administrative Schritte unternehmen müssen, wenn sie bei den nächsten Europawahlen 2024, die in Frankreich am Sonntag, den 9. Juni 2024, und in Französisch-Polynesien am 8. Juni stattfinden, ihre Stimme abgeben möchten.

Alle Franzosen ab 18 Jahren können ihre gewählten Vertreter wählen. DieEintragung in die Wählerlisten ist kostenlos und kann online oder im Rathaus Ihrer Gemeinde erfolgen. Je nach Ihrer Situation werden verschiedene Papiere und Nachweise von Ihnen verlangt. Im Zweifelsfall können Sie online überprüfen, ob Sie in der Wählerliste der Gemeinde, in der Sie wohnen, eingetragen sind.

Wenn Sie umgezogen sind

Sie sind gerade in eine neue Gemeinde gezogen. Sie müssen sich nun bei der Gemeindeverwaltung Ihres neuen Wohnortes anmelden oder Ihre neue Adresse bei der Gemeindeverwaltung angeben. Sie müssen dann einen Wohnsitznachweis (Wasser- oder Stromrechnung, Steuerbescheid, Versicherungsnachweis für die Wohnung...) und einen Ausweisnachweis (Personalausweis oder Reisepass) vorlegen.

Wenn Sie noch in derselben Stadt wohnen, aber Ihre Adresse geändert haben, müssen Sie das Bürgermeisteramt ebenfalls informieren: Ihr Wahllokal könnte sich ändern.

Wenn Sie gerade 18 Jahre alt geworden sind

Jeder Franzose, der gerade 18 Jahre alt geworden ist, wird automatisch in die Wählerlisten der Gemeinde eingetragen, in der er erfasst wurde, sofern er ab dem Alter von 16 Jahren die Schritte zur Bürgerzählung unternommen hat. Wenn Sie die Volkszählung nicht oder verspätet durchgeführt haben, müssen Sie sich mit denselben Dokumenten, die in der obigen Kategorie gefordert werden, im Rathaus eintragen lassen.

Wenn Sie gerade die französische Staatsbürgerschaft erhalten haben.

DasInsee übernimmt die automatische Eintragung aller Personen, die französische Staatsbürger werden, " entweder auf der Wählerliste der Gemeinde, in der sie leben, oder, wenn sie im Ausland leben, auf der konsularischen Wählerliste ", heißt es auf der Website service-public.fr. Wenn dies noch nicht geschehen ist, können Sie dies selbst im Rathaus, im Konsulat oder in der Botschaft der Stadt, in der Sie leben, nachholen.

Besondere Fälle

Soldaten, Schausteller, Fahrende, Schiffer oder Obdachlose stellen Sonderfälle dar, weil sie sich entweder zu oft bewegen oder die geforderten Nachweise nicht erbringen können. Die französische Verwaltung sieht dann vor, dass die betroffenen Personen " sich in die Wählerliste der Gemeinde eintragen müssen, zu der sie eine besondere Bindung haben."

Die spezifischen Schritte für jede Personengruppe sind auf der Website service-public.fr zu finden.

Für weitere Informationen oder bei Problemen wenden Sie sich an das Rathaus Ihrer Stadt, das Ihnen weiterhelfen kann. Um in Ihrer Wohngemeinde wählen zu können, müssen Sie sich vor dem 2. Mai für online durchgeführte Registrierungen und vor dem 3. Mai 2024 für Registrierungen im Rathaus in die Wählerlisten eintragen lassen.

Schließlich sollten Sie wissen, dass es immer möglich ist, per Vollmacht zu wählen, falls Sie nicht in der Lage sind, das Wahllokal aufzusuchen, in dem Sie registriert sind.

Praktische Informationen

Termine und Öffnungszeiten
Am 9. Juni 2024

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