Gestrichene Flüge, Streiks an Flughäfen - welche Rechtsmittel haben Reisende?

Von Rizhlaine de Sortiraparis · Veröffentlicht am 5. September 2023 um 18:27
Es kann vorkommen, dass Reisende mit Flugausfällen sowie Streiks an Flughäfen konfrontiert sind. Wenn Sie aufgrund dieser Störungen Ihren Flug verpassen, können Sie beruhigt sein: Es gibt Rechtsmittel! Wir sagen Ihnen alles über Ihre Rechte im Falle eines unvorhergesehenen Ereignisses.

Wie schön ist es, die Luft zu wechseln und in den Urlaub zu fahren. Wer mit demFlugzeug reist, muss jedoch mit Störungen rechnen. Streiks an Flughäfen, Flugausfälle, die Entwicklung der Coronavirus-Epidemie in verschiedenen Ländern und andere Probleme können zu Stress führen und Ihre Urlaubspläne könnten ins Wasser fallen. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Frankreich hat uns in dieser Sommerzeit eine Übersicht über unsere Rechte im Falle eines Falles zusammengestellt. Welche Möglichkeiten haben Sie, wenn Sie gezwungen sind, Ihren Flug nicht anzutreten?

Wenn der Flug von der Fluggesellschaft annulliert wurde: Normalerweise sollten Sie die Wahl zwischen einer Rückerstattung Ihres Tickets innerhalb von sieben Tagen oder einem anderen Flug zu Ihrem Zielort haben. Sie sollten aber wissen, dass Sie auch Anspruch auf eine Entschädigung haben. Diese beträgt je nach Entfernung des Fluges zwischen 250 € und 600 €. Sie sollten jedoch wissen, dass diese Entschädigung fällig wird, wenn Sie weniger als zwei Wochen vor dem Abflugdatum über die Annullierung Ihres Fluges informiert wurden, sowie bei außergewöhnlichen Umständen (ungünstiges Wetter, Streik, Pandemie). Weitere Informationen finden Sie hier.

Aber Vorsicht im Falle eines Streiks! Wenn es sich um das Personal der Fluggesellschaft handelt, ist diese verpflichtet, Ihnen eine Entschädigungzu zahlen. Wenn dieAnnullierung Ihres Flu ges jedoch auf einen Streik des Flughafenpersonals zurückzuführen ist, ist die Fluggesellschaft nicht verpflichtet, Sie zu entschädigen. Sind Sie hingegen aus Gründen, die Sie selbst zu vertreten haben, gezwungen, Ihren Flug zu stornieren, kann eine Erstattung nicht garantiert werden, es sei denn, Ihre Tickets sind stornierbar und erstattungsfähig.

Und schließlich: An wen sollten Sie Ihre Beschwerden richten? Wenn Sie über eine Buchungsplattform gebucht haben, muss diese Sie über dieAnnullierung Ihres Fluges und Ihre Beschwerden auf dem Laufenden halten, aber auch Ihre Forderungen an die Fluggesellschaft weiterleiten. Sie sind jedoch nicht für die Erstattung Ihres Tickets oder Ihre anderweitige Beförderung zuständig. Wenn Ihr Rechtsstreit mit einer Fluggesellschaft aus derEuropäischen Union, Island oder Norwegen zu keinem Ergebnis führt, können Sie sich kostenlos an die Juristen des EVZ Frankreich wenden.

Praktische Informationen

Offizielle Seite
www.europe-consommateurs.eu

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