Europawahlen 2024: Wie kann ich durch einen Stellvertreter wählen?

Von Cécile de Sortiraparis, Graziella de Sortiraparis · Veröffentlicht am 8. Januar 2024 um 11:33
Die Franzosen sind am 9. Juni 2024 zu den Urnen gerufen, um ihre künftigen Vertreter im Europäischen Parlament zu wählen. Wie geht man vor, wenn man an diesem Tag nicht zum Wahllokal kommen kann? Wir erklären Ihnen, wie Sie eine Vollmacht erteilen können, um trotzdem wählen zu gehen.

Vor Ende Juni 2024 wird Frankreich seine neuen Abgeordneten für das Europäische Parlament gewählt haben. Zuvor müssen sie aber noch gewählt werden. Dazu sind die Franzosen aufgefordert, am 9. Juni 2024 zur Wahl zu gehen.

Die Franzosen müssen also nur noch denjenigen oder diejenige wählen, den oder die sie wählen möchten, und ihren Stimmzettel in die Wahlurne werfen. Diese Geste ist nicht für jeden leicht zu bewältigen. Arbeit, Reisen, Krankheit, inkompatible Zeitpläne, ein zu weit vom Wohnort entferntes Wahllokal... Es gibt viele Gründe, die einen Wähler daran hindern können, sein Wahllokal aufzusuchen. Um dieses Problem zu beheben, gibt es eine Lösung: die Stimmabgabe per Vollmacht.

Dieses System ist sehr einfach: Es ermöglicht uns, einen Wähler auszuwählen, der am Wahltag an unserer Stelle wählen wird. Diese Vollmacht kann jederzeit vor dem Wahltag erteilt werden. Allerdings ist es " bei einer verspäteten Beantragung angesichts der Fristen für die Übermittlung und Berücksichtigung Ihrer Vollmacht durch das Bürgermeisteramt möglich, dass Ihr Bevollmächtigter nicht an Ihrer Stelle abstimmen kann ", heißt es auf der Website des Innenministeriums. Mit anderen Worten: Obwohl es keine gesetzliche Frist gibt, muss dieses offizielle Dokument so frühzeitig erstellt werden, dass die Verwaltung es berücksichtigen kann.

Konkret heißt das: Um Ihre Vollmacht zu erteilen, müssen Sie nur das Online-Formular ausfüllen und es dann " durch eine physische Vorsprache beieiner Polizeidienststelle, einer Gendarmeriebrigade oder einem Konsulat innerhalb von zwei Monaten bestätigen lassen.Vor Ort müssen Sie Ihre Registrierungsreferenz "Maprocuration" und einen Ausweis vorlegen".

Sie können auch direkt zu einem der oben genannten Orte gehen und ein Papierformular ausfüllen. Achtung: Um dieses Dokument auszufüllen, benötigen Sie die nationale Wählernummer der Person, der Sie eine Vollmacht erteilen (auch "Bevollmächtigter" genannt). Diese Nummer ist auf der Wahlkarte vermerkt.

Das Innenministerium weist außerdem darauf hin, dass Sie Ihre Vollmacht jederzeit widerrufen können (durch Ausfüllen eines Formulars in der Gendarmerie, auf dem Polizeiposten usw.). Sie können sich sogar dafür entscheiden, zur Wahl zu gehen, auch wenn Sie Ihre Vollmacht erteilt haben, vorausgesetzt, Ihr Bevollmächtigter hat nicht bereits in Ihrem Namen abgestimmt.

Beachten Sie, dass es keine gesetzliche Verpflichtung gibt, die den Bevollmächtigten zwingt, Ihre Wahlanweisung zu befolgen. Wählen Sie daher eine Person Ihres Vertrauens, von der Sie sicher sind, dass sie bei dieser Wahl zur Wahl gehen wird!

Praktische Informationen

Termine und Öffnungszeiten
Am 9. Juni 2024

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