Der 125 Jahre alte pariser U-Bahn ist eines der Wahrzeichen der Stadt. Heute zählt das Pariser Metronetz, das zu den dichtesten der Welt gehört, 321 Stationen und 16 Linien, darunter zwei Nebenlinien. Schon bald werden vier weitere Linien in Betrieb genommen: die Linien 15, 16, 17 und 18.
Um den Komfort und die Sicherheit aller zu gewährleisten, wurden zudem mehrere Regeln eingeführt. Wussten Sie zum Beispiel, dass es verboten ist, bestimmte Gegenstände an Bord zu transportieren? Dies geht aus dem Verkehrsgesetzbuch hervor, genauer gesagt im Artikel R2242-17. „Der Zugang zu den Fahrzeugen des öffentlichen Personenverkehrs ist verboten für Personen, die Stoffe oder Gegenstände mit sich führen oder transportieren, die aufgrund ihrer Natur, Menge oder unzureichender Verpackung gefährlich sein könnten, die anderen Fahrgästen Unannehmlichkeiten bereiten oder sie behindern.“, heißt es dort.
Auf ihrer Website erklärt die RATP auf ihrer Seite, dass Pakte, Taschen oder Gepäckstücke, "die Sie alleine tragen können", erlaubt sind "". Dabei sind unter anderem lange Pakete, "obligatorisch vertikal getragen", wie Ski zum Beispiel, ebenso zugelassen wie Kinderwagen, "vorzugsweise zusammengeklappt" und mit festgezogenen Bremsen, ebenso Tretroller und Fahrräder, " vorausgesetzt, sie sind klappbar und bleiben dauerhaft im Besitz ihres Eigentümers". Die RATP erinnert außerdem daran, dass, unabhängig vom transportierten Gegenstand, dieser stets in der "eigenen Verantwortung" des Besitzers liegt und keinesfalls unbeaufsichtigt gelassen werden darf.
Zum Fahrradtransport gilt: Nicht zusammengeklappte Räder werden nur auf der RER von Montag bis Freitag akzeptiert, allerdings außerhalb der Stoßzeiten zwischen 6:30 und 9:00 Uhr sowie 16:30 und 19:00 Uhr. An Wochenenden und Feiertagen sind Fahrräder den ganzen Tag über erlaubt, und zwar an dem dafür vorgesehenen Platz im Zug.
Erinnern Sie sich, im Mai 2025 wurde eine Pariserin im U-Bahnhof gestoppt, weil sie eine Zimmerpflanze transportierte. Aber was genau sind verbotene Gegenstände in der Pariser Metro? „Der Mitnahme und dem Transport von Gegenständen, Paketen, Taschen oder Gepäckstücken, die gefährlich sein könnten, die anderen Fahrgäste behindern oder belästigen, aufgrund ihrer Beschaffenheit, Menge oder unzureichender Verpackung, sind verboten und werden mit einer Feststrafe von 150 € belegt“, erklärt die RATP. Diese listet übrigens die verbotenen Gegenstände im Metroverkehr auf:
Bezüglich dieser sperrigen Gegenstände erklärt die RATP, dass Koffer und verschiedene Gegenstände eine "maximale Größe von weniger als 75 cm" haben müssen. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass "lange Pakete von höchstens 2 Metern, die in den anderen Abmessungen nicht mehr als 20 cm messen, erlaubt sind, sofern Sie sie senkrecht halten".
Offizielle Seite
www.ratp.fr



















