Umzüge, Wohnortwechsel, Statusänderungen... Viele Franzosen müssen in den kommenden Monaten einige Behördengänge erledigen, wenn sie bei den nächsten Kommunalwahlen im Jahr 2026 wählen möchten, die am Sonntag, den 15. und 22. März 2026 in Frankreich stattfinden.
Jeder Franzosein ab 18 Jahren hat das Recht, seineihre Vertreterinnen zu wählen. Die Wahlregisteranmeldung ist kostenlos und kann entweder online oder direkt im Stadtamt Ihrer Gemeinde erfolgen. Je nach persönlicher Situation werden unterschiedliche Dokumente und Nachweise erforderlich sein. Bei Unsicherheiten können Sie online prüfen, ob Sie ordnungsgemäß im Wahlregister Ihrer Gemeinde eingetragen sind.
Sie haben bis spätestens 6. Februar 2026 Zeit, sich in das Wählerverzeichnis einzutragen – also warten Sie nicht zu lange! Bei bestimmten Situationen verschiebt sich die Frist auf den 5. März: wenn Sie beispielsweise 18 Jahre alt sind und den Einberufungsbescheid noch nicht ausgefüllt haben, kürzlich umgezogen sind, kürzlich die französische Staatsangehörigkeit erworben haben oder Ihr Wahlrecht kürzlich wiedererlangt haben.
Sie sind kürzlich in eine neue Gemeinde gezogen. Nun müssen Sie sich bei der örtlichen Rathaus anmelden oder Ihre neue Adresse dort melden. Dafür benötigen Sie in der Regel einen Nachweis des Wohnsitzes (z.B. Strom-, Wasserrechnung, Steuerbescheid, Wohnungsversicherung...) sowie einen Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass).
Wenn Sie weiterhin in derselben Stadt wohnen, aber umgezogen sind, sollten Sie die Gemeindeverwaltung ebenfalls über Ihre neue Adresse informieren: Ihr Wahllokal könnte sich dadurch ändern.
Jeder Franzose, der gerade 18 Jahre alt wird, ist automatisch im Wählerverzeichnis seiner Gemeinde eingetragen – vorausgesetzt, er hat bereits ab seinem 16. Lebensjahr am Bürgererfassungsverfahren teilgenommen. Haben Sie den Registrierungsvorgang versäumt oder zu spät durchgeführt, müssen Sie sich persönlich im Rathaus mit den oben genannten Unterlagen anmelden.
Das Insee ist dafür zuständig, automatisch jede Person, die die französische Staatsbürgerschaft erwirbt, einzutragen — entweder in das Wahlverzeichnis der Gemeinde, in der sie lebt, oder, wenn sie im Ausland wohnhaft ist, in das konsularische Wahlverzeichnis, wie auf der Website service-public.fr angegeben wird. Falls diese Anmeldung bislang nicht erfolgt ist, können Sie die Anmeldung selbst bei der örtlichen Gemeindeverwaltung, im Konsulat oder in der Botschaft Ihrer Stadt vornehmen.
Die Militärangehörigen, Karnevalisten, Weltenbummler, Bootsmänner oder Wohnsitzlosen gelten als besondere Fälle, entweder weil sie sich zu häufig bewegen oder weil sie die geforderten Nachweise nicht erbbringen können. Die französische Verwaltung sieht in solchen Fällen vor, dass die Betroffenen auf der Wahlliste der Gemeinde registriert werden, mit der sie eine besondere Verbindung haben.
Die spezifischen Schritte für jede Personengruppe finden Sie auf der Website service-public.fr. Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich am besten an das Rathaus Ihrer Stadt, das Sie individuell beraten kann.
Abschließend sollten Sie wissen, dass Sie immer noch die Möglichkeit haben, vakuiert zu wählen, falls Sie am Wahltag nicht persönlich zu Ihrem Wahllokal gehen können.















