Präsidentschaftswahl 2027: Wie man sich in das Wählerverzeichnis einträgt, um wählen zu können?

Von Cécile de Sortiraparis, Graziella de Sortiraparis · Aktualisiert am 1. Juli 2026 um 16:51
Am 18. April und 2. Mai 2027 werden die Franzosen aufgefordert, ihren neuen Präsidenten zu wählen. Doch davor muss man in das Wählerverzeichnis eingetragen sein. Wir erklären Ihnen, wie das geht.

Umzug, Volljährigkeit, Statusänderung... Viele Franzosen werden in den kommenden Monaten einige behördliche Schritte erledigen müssen, wenn sie bei der kommenden élection présidentielle de 2027 wählen möchten, die amdimanches 18 avril et 2 mai 2027 in Frankreich stattfindet.

Jeder Franzosein ab 18 Jahren hat das Recht, seineihre Vertreterinnen zu wählen. Die Wahlregisteranmeldung ist kostenlos und kann entweder online oder direkt im Stadtamt Ihrer Gemeinde erfolgen. Je nach persönlicher Situation werden unterschiedliche Dokumente und Nachweise erforderlich sein. Bei Unsicherheiten können Sie online prüfen, ob Sie ordnungsgemäß im Wahlregister Ihrer Gemeinde eingetragen sind. 

Der Anmeldeschluss, den Sie nicht verpassen dürfen

Sie haben spätestens bis zum 12. März 2027 Zeit, sich in die Wahllisten einzutragen — also zögern Sie nicht! Diese Frist verlängert sich um einige Tage, falls Sie zu einer der folgenden Situationen gehören: einen 18-Jährigen, der sich noch nicht im Bürgerreregister erfasst hat, einen kürzlichen Umzug, den kürzlichen Erwerb der französischen Staatsangehörigkeit oder das jüngst wiedererlangte Wahlrecht.

Falls Sie umgezogen sind

Sie sind kürzlich in eine neue Gemeinde gezogen. Nun müssen Sie sich bei der örtlichen Rathaus anmelden oder Ihre neue Adresse dort melden. Dafür benötigen Sie in der Regel einen Nachweis des Wohnsitzes (z.B. Strom-, Wasserrechnung, Steuerbescheid, Wohnungsversicherung...) sowie einen Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass).

Wenn Sie weiterhin in derselben Stadt wohnen, aber umgezogen sind, sollten Sie die Gemeindeverwaltung ebenfalls über Ihre neue Adresse informieren: Ihr Wahllokal könnte sich dadurch ändern.

Wenn Sie gerade 18 geworden sind

Jeder Franzose, der gerade 18 Jahre alt wird, ist automatisch im Wählerverzeichnis seiner Gemeinde eingetragen – vorausgesetzt, er hat bereits ab seinem 16. Lebensjahr am Bürgererfassungsverfahren teilgenommen. Haben Sie den Registrierungsvorgang versäumt oder zu spät durchgeführt, müssen Sie sich persönlich im Rathaus mit den oben genannten Unterlagen anmelden.

Wenn Sie soeben die französische Staatsbürgerschaft erworben haben

Das Insee ist dafür zuständig, automatisch jede Person, die die französische Staatsbürgerschaft erwirbt, einzutragen — entweder in das Wahlverzeichnis der Gemeinde, in der sie lebt, oder, wenn sie im Ausland wohnhaft ist, in das konsularische Wahlverzeichnis, wie auf der Website service-public.fr angegeben wird. Falls diese Anmeldung bislang nicht erfolgt ist, können Sie die Anmeldung selbst bei der örtlichen Gemeindeverwaltung, im Konsulat oder in der Botschaft Ihrer Stadt vornehmen.

Besondere Fälle

Die Militärangehörigen, Karnevalisten, Weltenbummler, Bootsmänner oder Wohnsitzlosen gelten als besondere Fälle, entweder weil sie sich zu häufig bewegen oder weil sie die geforderten Nachweise nicht erbbringen können. Die französische Verwaltung sieht in solchen Fällen vor, dass die Betroffenen auf der Wahlliste der Gemeinde registriert werden, mit der sie eine besondere Verbindung haben.

Die spezifischen Schritte für jede Personengruppe finden Sie auf der Website service-public.fr. Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich am besten an das Rathaus Ihrer Stadt, das Sie individuell beraten kann. 

Abschließend sollten Sie wissen, dass Sie immer noch die Möglichkeit haben, vakuiert zu wählen, falls Sie am Wahltag nicht persönlich zu Ihrem Wahllokal gehen können.

Praktische Informationen
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