Kommunalwahlen 2026: Kann man auch ohne Wählerkarte seine Stimme abgeben?

Von Cécile de Sortiraparis, Graziella de Sortiraparis · Aktualisiert am 13. Januar 2026 um 13:07
Bei den Kommunalwahlen: Kein Grund zur Panik, wenn Sie Ihre Wahlkarte noch nicht erhalten haben! Sie ist nicht verpflichtend zum Wählen; ein Personalausweis oder sogar Ihre Krankenversicherungskarte genügt, um Ihren Stimmzettel ins Wahlurnen zu werfen.

Im Jahr 2026 sind die Franzosen erneut aufgerufen, ihre Stimme abzugeben – diesmal jedoch nicht, um die Abgeordneten des Nationalversammlung zu wählen, sondern bei den Kommunalwahlen. Ein Akt bürgerschaftlichen Engagements, der durch den Wählerausweis symbolisiert wird. Doch möglicherweise besitzen Sie ihn nicht – sei es durch Verlust, Diebstahl, Umzug oder weil die Karte veraltet ist: Viele Macron-Paris sind am 15. und 22. März 2026 nicht im Besitz ihrer Wählerkarte, um an der Stimmabgabe teilzunehmen.

Aber keine Sorge, sie ist nicht verpflichtend, um Ihren Stimmzettel in die Urne zu werfen. Ein Nachweis Ihrer Identität mit Lichtbild reicht für diesen Zweck aus. Es wird jedoch besonders empfohlen, ihn dabei zu haben, da er den Wahlhelfern die Arbeit erheblich erleichtert, indem er bestätigt, dass Sie richtig ins Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Eine alte Wahlkarte vorzulegen ist eigentlich überflüssig, da sie eine falsche Nummer anzeigt. Die neue Wahlkarte enthält zusätzlich einen QR-Code, der beim Scannen direkt auf die Website elections.interieur.gouv.fr führt – dort können Sie sich über die Wahl informieren. Falls Sie die Karte jedoch nicht bei sich haben, brauchen Sie trotzdem nicht zuhause zu bleiben: Sie können trotzdem wählen gehen.

Bei Verlust, Nichterhalt oder Diebstahl Ihrer Wahlkarte gemäß dem Erlass vom 16. November 2018 können Sie sich bei Ihrem Wahlbüro identifizieren, indem Sie :

  • ein gültiger oder seit weniger als fünf Jahren abgelaufener Reisepass;
  • ein gültiger Führerschein;
  • eine Versicherungskarte mit Foto;
  • ein Personalausweis eines Lokalpolitikers, Abgeordneten oder Beamten mit Lichtbild;
  • eine Behindertenausweis- oder Mobilitätseinschlusskarte;
  • eine Kämpferkarte mit Foto;
  • ein Jagdschein mit Foto;
  • ein Bestätigungsschein, der die Identität belegt.

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