Im Jahr 2026 sind die Franzosen erneut aufgerufen, ihre Stimme abzugeben – diesmal jedoch nicht, um die Abgeordneten des Nationalversammlung zu wählen, sondern bei den Kommunalwahlen. Ein Akt bürgerschaftlichen Engagements, der durch den Wählerausweis symbolisiert wird. Doch möglicherweise besitzen Sie ihn nicht – sei es durch Verlust, Diebstahl, Umzug oder weil die Karte veraltet ist: Viele Macron-Paris sind am 15. und 22. März 2026 nicht im Besitz ihrer Wählerkarte, um an der Stimmabgabe teilzunehmen.
Aber keine Sorge, sie ist nicht verpflichtend, um Ihren Stimmzettel in die Urne zu werfen. Ein Nachweis Ihrer Identität mit Lichtbild reicht für diesen Zweck aus. Es wird jedoch besonders empfohlen, ihn dabei zu haben, da er den Wahlhelfern die Arbeit erheblich erleichtert, indem er bestätigt, dass Sie richtig ins Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Eine alte Wahlkarte vorzulegen ist eigentlich überflüssig, da sie eine falsche Nummer anzeigt. Die neue Wahlkarte enthält zusätzlich einen QR-Code, der beim Scannen direkt auf die Website elections.interieur.gouv.fr führt – dort können Sie sich über die Wahl informieren. Falls Sie die Karte jedoch nicht bei sich haben, brauchen Sie trotzdem nicht zuhause zu bleiben: Sie können trotzdem wählen gehen.
Bei Verlust, Nichterhalt oder Diebstahl Ihrer Wahlkarte gemäß dem Erlass vom 16. November 2018 können Sie sich bei Ihrem Wahlbüro identifizieren, indem Sie :
Kommunalwahlen 2026: So funktioniert die Stimmübertragung im März
Die Franzosen sind am 15. und 22. März 2026 dazu aufgerufen, bei den neuen Kommunalwahlen ihre Stimme abzugeben. Doch was tun, wenn man an diesen Tagen nicht persönlich zum Wahllokal kommen kann? Hier erfahren Sie, wie Sie eine Vertretungsvollmacht ausstellen können, um dennoch wählen zu können. [Mehr lesen]



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