Wie schön ist es, die Luft zu wechseln und in den Urlaub zu fahren. Wer mit demFlugzeug reist, muss jedoch mit Störungen rechnen. Streiks an Flughäfen, gestrichene Flüge und andere Probleme können zu Stress führen und Ihre Urlaubspläne könnten ins Wasser fallen. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Frankreich gibt uns einen Überblick über unsere Rechte im Falle eines Falles. Welche Möglichkeiten haben Sie, wenn Sie gezwungen sind, Ihren Flug nicht anzutreten?
Wenn der Flug von der Fluggesellschaft annulliert wurde: Normalerweise sollten Sie die Wahl haben, ob Sie Ihr Ticket innerhalb von sieben Tagen zurückerstattet bekommen oder einen anderen Flug zu Ihrem Zielort buchen. Sie sollten aber wissen, dass Sie auch Anspruch auf eine Entschädigung haben. Diese beträgt je nach Entfernung des Fluges zwischen 250 € und 600 €. Sie sollten jedoch wissen, dass diese Entschädigung fällig wird, wenn Sie weniger als zwei Wochen vor dem Abflugdatum über die Annullierung Ihres Fluges informiert wurden, sowie bei außergewöhnlichen Umständen (ungünstiges Wetter, Streik). Weitere Informationen finden Sie hier.
Aber Vorsicht im Falle eines Streiks! Wenn es sich um das Personal der Fluggesellschaft handelt, ist diese verpflichtet, Ihnen eine Entschädigung zu zahlen. WennIhr Flug aufgrund eines Streiks des Flughafenpersonals ausfällt, ist die Fluggesellschaft nicht verpflichtet, Sie zu entschädigen. Wenn Sie schließlich aus Gründen, die Sie selbst zu vertreten haben, gezwungen sind, Ihren Flug zu stornieren, kann eine Erstattung nicht garantiert werden, es sei denn, Ihre Tickets sind stornierbar und erstattungsfähig.
Und schließlich: An wen müssen Sie Ihre Beschwerden richten? Wenn Sie über eine Buchungsplattform gebucht haben, muss diese Sie über dieAnnullierung Ihres Fluges und Ihre Beschwerden auf dem Laufenden halten und Ihre Forderungen an die Fluggesellschaft weiterleiten. Sie sind jedoch nicht für die Erstattung Ihres Tickets oder Ihre anderweitige Beförderung zuständig. Wenn Ihr Rechtsstreit mit einer Fluggesellschaft aus derEuropäischen Union, Island oder Norwegen zu keinem Ergebnis führt, können Sie sich kostenlos an die Juristen des EVZ Frankreich wenden.
Offizielle Seite
www.europe-consommateurs.eu















