Fahrrad und öffentliche Verkehrsmittel: Was in der RER und Metro erlaubt und was verboten ist

Von Audrey de Sortiraparis · Fotos von My de Sortiraparis · Aktualisiert am 27. Mai 2025 um 10:12
Kann man sein Fahrrad oder seinen Roller in öffentlichen Verkehrsmitteln mitnehmen? Ja, aber nur unter sehr genauen Bedingungen! Wir erklären Ihnen alles, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben.

Ah, das süße Kribbeln, wenn man mit wehendem Haar und stählernen Oberschenkeln durch Paris und die Île-de-France radelt... Bis zu dem schicksalhaften Moment, in dem Sie mit Ihrem Fahrrad die Metro oder die RER nehmen müssen. Ist das dann erlaubt? Nicht immer ... Hier sind die Regeln, die Sie kennen sollten, um nicht an einer automatischen Tür stecken zu bleiben.

In der Pariser Metro ist das nicht der Fall. Fahrräder sind nicht erlaubt. Und das Gleiche gilt für Busse, Straßenbahnen und die Standseilbahn auf dem Montmartre. Der Grund dafür? Überfüllung: kein Platz, kein Fahrrad.
In der RER ist Ihr treues Ross auf zwei Rädern hingegen willkommen... unter bestimmten Bedingungen! Sie können mit Ihrem Fahrrad in den Linien A, B, C, D und E zu den folgenden Zeiten reisen:

  • Samstags, sonntags und an Feiertagen: den ganzen Tag.
  • An Wochentagen: vor 6:30 Uhr, zwischen 9:30 und 16:30 Uhr und nach 19:30 Uhr.

Achtung, Sie müssen :

  • Halten Sie es in der Hand,
  • Installieren Sie es in einem Auto mit Fahrradbeschilderung,
  • Nehmen Sie niemals Rolltreppen damit,
  • Sie tragen die volle Verantwortung für Ihr Zweirad, von der Beaufsichtigung bis zur Handhabung.

Wenn Sie hingegen stolzer Besitzer eines Klapprads sind (und zwar eines gut gefalteten, Achtung!), können Sie es jeden Tag und zu jeder Uhrzeit transportieren, solange Sie die anderen Fahrgäste nicht behindern.
Eine weitere Ausnahme für Sonntagssportler: In der Metro 1 wird Ihr klassisches Fahrrad an Sonn- und Feiertagen vor 16:30 Uhr toleriert.

Zur Erinnerung: Das Fahren auf Inline-Skates, Rollern, Skates oder anderen Fahrrädern ist auf dem Bahnhofsgelände und in den Fahrzeugen verboten. Das Gleiten findet draußen statt. Bei einem Unfall sind Sie allein verantwortlich.

Kurz gesagt: Klassisches Fahrrad + S-Bahn, ja, aber nur zu bestimmten Zeiten. Klassisches Fahrrad + U-Bahn? Immer noch nein, außer auf der Linie 1 an Sonn- und Feiertagen vor 16:30 Uhr. Fahrrad, das sich zusammenklappen lässt? Grünes Licht jeden Tag und zu jeder Uhrzeit, solange Sie niemanden behindern. Und Freestyle-Trottinett oder Skateboard in den Gängen? Definitiv nein!

Praktische Informationen
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