Eurostar, TGV, Ouigo ... wann hat man Anspruch auf eine Entschädigung und wie hoch ist sie?

Von Audrey de Sortiraparis · Fotos von Margot de Sortiraparis · Aktualisiert am 6. August 2025 um 10:12
Ob Sie mit dem Eurostar ein Wochenende in London verbringen, mit dem TGV einen Marseille-Express fahren oder mit Ouigo einen günstigen Ausflug machen, niemand ist vor einer Panne auf der Schiene sicher. Aber wenn die Reise entgleist, gibt es gute Nachrichten: Ihre Galeeren können sich in Euro verwandeln (oder fast), vorausgesetzt, Sie kennen Ihre Rechte!

LangeVerspätungen, in letzter Minute gestrichene Züge, eine kaputte Klimaanlage mitten in der Hitzewelle oder Anschlüsse, die wie von Zauberhand verschwinden... Zugreisen können manchmal wie eine Reality-Show auf LSD wirken. Ob Sie nun mit dem Eurostar nach London, mit dem TGV nach Marseille oder mit Ouigo "low-cost" fahren, niemand ist vor den Unwägbarkeiten des Bahnverkehrs sicher.

Die gute Nachricht? Diese Probleme sind nicht nur frustrierend, sondern auch ein Grund für eine Entschädigung. Sie müssen nur wissen, welche, wann und wie - und vor allem: Lassen Sie Ihren Gutschein nicht in der Ecke Ihres E-Mail-Postfachs verfallen!

Die Rechte der Reisenden - Eurostar, TGV und Ouigo unter der Lupe :

Eurostar: Anglo-französisch-belgischer Chic, aber nicht sicher vor Verspätungen

Bei Eurostar ist die Entschädigungspolitik ziemlich klar - und durch EU-Vorschriften eingegrenzt:

  • Verspätung von 60 bis 119 Minuten: Sie haben Anspruch auf 30 % des Fahrpreises als E-Voucher oder 25 % als Barerstattung.
  • Verspätung von 120 Minuten oder mehr: 60% des Fahrpreises als E-Voucher oder 50% in bar.
  • Ab 180 Minuten Verspätung: 75% als E-Voucher oder 50% in bar

Möchten Sie lieber eine Rückerstattung in bar? Sie ist auf Antrag in denselben Prozentsätzen möglich.
Bitte beachten Sie: Diese Entschädigungen gelten nur, wenn Eurostar für die Verspätung verantwortlich ist (nicht, wenn ein Wettervorfall oder ein Problem in einem dritten Bahnhof die Ursache ist).

Frist und Beschwerde :

  • Warten Sie mindestens 24 Stunden nach der Ankunft, um Ihren Antrag einzureichen (das System muss die Verspätung registrieren), und stellen Sie ihn innerhalb von 60 Tagen.

  • Im Falle einer Annullierung können Sie entweder Ihre Fahrkarte stornieren, kostenlos umtauschen oder je nach Wunsch einen E-Voucher oder eine Rückerstattung beantragen.

  • Eurostar kann auch Nebenkosten (Unterkunft, Verpflegung, Transport, Telefon) erstatten, wenn die Reise nicht am selben Tag fortgesetzt werden kann - vorausgesetzt, Sie bewahren die detaillierten Quittungen auf.

TGV INOUI: Wenn Hochgeschwindigkeit sich Zeit lässt

Die SNCF wendet ihre "G30"-Garantie an, das heißt: Teilerstattung ab einer Verspätung von 30 Minuten bei der Ankunft.

  • Verspätung von 30 bis 59 Minuten: 25 % des Fahrpreises in Form eines digitalen Gutscheins.
  • Verspätung von 60 bis 119 Minuten: 25 %, in Form eines Gutscheins oder einer Rückerstattung.
  • Verspätung von 120 bis 179 Minuten: 50 % in Form eines Gutscheins oder einer Rückerstattung.
  • Ab 180 Minuten Verspätung: 75 %, in Form eines Gutscheins oder einer Rückerstattung.

Hinweis: Auch nicht umtauschbare/nicht erstattungsfähige Tickets sind förderfähig.

Frist und Beschwerde :

  • Die Entschädigung muss über das Formular G30, entweder online oder per Post, innerhalb einer gesetzlichen Frist von bis zu 60 Tagen nach der Fahrt beantragt werden (einige Online-Fälle sind 30 Tage lang direkt auf SNCF Connect sichtbar, aber das hebt die volle gesetzliche Frist von 60 Tagen nicht auf).

  • Bewahren Sie Ihre Fahrkarten/Belege gut auf, da sie zur Bestätigung der Reklamation benötigt werden.

  • Für Abonnenten ist bei häufigen Verspätungen eine zusätzliche Entschädigung vorgesehen

Ouigo: Kleine Preise, kleine Entschädigungen? Nicht unbedingt.

Überraschung! Selbst bei Ouigo schließt die Low-Cost-Attitüde Kompensationen nicht aus :

  • Verspätung von 60 bis 119 Minuten: 25 % des Fahrpreises in Form eines digitalen Gutscheins.
  • Verspätung von 120 Minuten und mehr: 50 % des Fahrpreises als digitaler Gutschein

Beachten Sie: Es gibt standardmäßig keinen Barausgleich - die Norm ist der Gutschein. Gemäß der EU-Verordnung können Sie jedoch anstelle des Gutscheins eine Bankerstattung beantragen, sofern Sie den eingesandten Gutschein nicht eingelöst haben.

Frist und Beschwerde :

  • Keine Aktion erforderlich: Der Gutschein wird Ihnen automatisch per E-Mail zugeschickt, in der Regel innerhalb von 3 bis 15 Tagen nach der Reise.

  • Wenn Sie ihn nach 4 Tagen noch nicht erhalten haben, können Sie online über das Ouigo-Kontaktformular eine Beschwerde einreichen oder einen eingeschriebenen Brief an den Kundenservice schicken.

Haben Sie eine Verspätung? Lassen Sie sich Ihren Anspruch nicht entgehen

Zugausfall, verpasster Anschlusszug, (sehr) späte Ankunft ... Sie können nichts dafür, aber Sie können - und sollten - einfordern, was Ihnen zusteht.

Die Bahngesellschaften weisen nicht immer auf die Entschädigungen hin, auf die Sie Anspruch haben. Es liegt an Ihnen, die Regeln durchzusetzen: Es ist einfach, schnell, oft digital und hilft zumindest, die Unannehmlichkeiten abzufedern. Eine heute erlittene Verspätung kann zu einer Ermäßigung für Ihre nächste Fahrt werden. Lassen Sie sich diese Gelegenheit nicht entgehen!

Diese Seite kann KI-gestützte Elemente enthalten, weitere Informationen finden Sie hier.

Praktische Informationen
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