Verkehr: Erstattungsaktion für die RER- Linien B, C und D ab März 2026 – wer profitiert?

Von My de Sortiraparis · Fotos von My de Sortiraparis · Aktualisiert am 5. Februar 2026 um 09:45 · Veröffentlicht am 19. Januar 2026 um 08:31
Reisende der Linien RER B, C und D, die im Jahr 2025 häufige Verspätungen erlitten haben, können ab Mitte März 2026 eine Entschädigung beantragen. Fünf Linien im Großraum Paris sind von dieser Rückerstattungsaktion von Île-de-France Mobilités betroffen, nachdem sie über mehrere Monate hinweg deutlich unter den Standards bei der Pünktlichkeit geblieben sind.

Wenn Sie regelmäßig die Linien RER B, RER C und RER D innerhalb der Île-de-France nutzen, könnten Sie bald von einer Erstattung profitieren – aufgrund der zahlreichen Verspätungen, die im letzten Jahr aufgetreten sind. Île-de-France Mobilités (IDFM) hat kürzlich bekannt gegeben, dass fünf Eisenbahnstrecken Anspruch auf Entschädigungen für die Fahrgäste haben, da die Pünktlichkeit im Jahr 2022 mehrfach deutlich unter die 80-Prozent-Marke gefallen ist. Ab Mitte März 2023 sollen die Anträge auf Entschädigung eingereicht werden können.

Konkret sind die betroffenen Reisenden jene, die die Linien Aulnay-sous-Bois - Mitry-Claye und Aulnay-sous-Bois - CDG2 auf der RER B im Département Seine-Saint-Denis und im Val-d'Oise nutzen. Beim RER C betrifft es die Strecke Dourdan - La Norville im Département Essonne. Schließlich betrifft der RER D zwei seiner Linienabschnitte: den nördlichen Abschnitt zwischen Creil und Goussainville sowie den südlichen Streckenabschnitt von Vigneux-sur-Seine nach Corbeil-Essonnes.

Seit 2021 hat IDFM ein automatisiertes Entschädigungssystem für regelmäßig Nutzer der Linien eingeführt, wenn die Pünktlichkeitsrate auf mindestens drei Monate im Jahr unter 80 % bleibt. Für das Jahr 2025 erfüllten zunächst nur zwei Linien dieses Kriterium: Der Abschnitt Aulnay - Mitry-Claye des RER B, der fünf Monate unter der Grenze lag, sowie die Strecke Dourdan - La Norville des RER C, die vier Monate in der Kritik stand.

Doch die Auswertung der Jahreszahlen zeigte, dass einige Linien nur knapp über dem Auslöserwert lagen und die Servicequalität als ungenügend eingeschätzt wurde. Deshalb hat die IDFM beschlossen, ihre Vorgaben zu lockern und die Erstattungsaktion auf drei weitere Linien auszuweiten: die Linie Aulnay - CDG2 im RER B sowie die beiden Endabschnitte des RER D.

Wer hat Anspruch auf die Entschädigung?

Diese Rückerstattungsaktion richtet sich ausschließlich an Inhaber bestimmter Navigo-Abonnements. Anspruch auf die Rückzahlung haben Nutzer mit einem Navigo Jahresabo, Senior, Imagine R Schüler- und Studententickets, Navigo Monat (inklusive auf Discover Pass und Smartphone), sowie das 50 %-Rabatt-Monatsabo und das Solidaritäts-Monatsabo 75 %. Einzeltickets sind von der Rückerstattung ausgeschlossen.

Der Entschädigungsbetrag richtet sich in der Regel nach der Art des Abonnements und der Dauer, in der die Leitung unter dem geforderten Pünktlichkeits-Schwellenwert blieb. In den vergangenen Kampagnen schwankten die ausgezahlten Beträge je nach Fall zwischen einem kleinen Eurosbetrag und mehreren Dutzend Euro.

Wie beantragt man eine Erstattung?

Die Plattform für Erstattungsanträge wird Mitte März 2026 auf der Website von Île-de-France Mobilités freigeschaltet. Betroffene Nutzer müssen sich dort mit ihrem Navigo-Konto anmelden und die vorgegebene Anleitung befolgen. IDFM wird in den kommenden Wochen weitere praktische Details bekanntgeben, insbesondere zu den benötigten Nachweisen und den Bearbeitungsfristen.

Kurz gesagt, wenn Sie zu den Tausenden von Pendlern gehören, die im Jahr 2025 mit den Unannehmlichkeiten der RER B, C und D zu kämpfen hatten, sollten Sie diese Entschädigungskampagne ab Anfang März nicht verpassen. Ein willkommener Schritt, um die zahlreichen Schwierigkeiten auf den französischen Linien auszugleichen, die sich noch immer bemühen, ihre frühere Zuverlässigkeit wiederzuerlangen. Bleiben Sie dran für weitere Infos in den kommenden Tagen auf der Website von Île-de-France Mobilités und auf X/Twitter von IDFM, wo die Verkehrsbehörde regelmäßig Neuigkeiten teilt.

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