Schülerstipendium für die Mittelstufe oder die Oberstufe: Was ist das für eine Förderung und wer kann davon profitieren?

Von Graziella de Sortiraparis · Fotos von Laurent de Sortiraparis · Aktualisiert am 20. August 2026 um 15:55
Wenn Ihr Kind die Sekundarstufe I oder II besucht, können nationale Beihilfen angeboten werden, um Familien zu unterstützen, die während der gesamten Schulzeit darauf angewiesen sind. Unter einkommensbedingten Voraussetzungen vergeben, helfen diese finanziellen Hilfen für Sekundarstufe I und II dabei, die Kosten zu senken.

Für den Schulstart, einige Hilfen werden Eltern gewährt, um den Einstieg ihres Kindes in eine neue Klasse zu erleichtern, wie es während der gesamten Schulzeit der Fall ist, wenn sie die Kosten nicht tragen können. Zusätzlich zur Rentrée-Beihilfe können je nach Ressourcen der Eltern auch Stipendien an Schüler der Mittelschule und Gymnasium vergeben werden. Sie können diese Anträge ab dem Schulbeginn stellen und bis zum 15. Oktober 2026 stellen. Zur Abklärung gibt es außerdem einen Simulator, um zu prüfen, ob Sie Anspruch haben.

Schulstipendium für Mittelschüler

Die Schulbeihilfe richtet sich an die Eltern von Schülerinnen und Schülern, die eine öffentliche oder vertraglich geförderte Privatschule besuchen. Sie wird nach einem landweiten Berechnungsschema gewährt, das berücksichtigt Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder und das Einkommen des Haushalts. Die Auszahlung erfolgt in drei Raten, jeweils am Ende eines Trimesters.

Der Jahresbetrag wird je nach finanzieller Lage der Familie in drei Stufen gestaffelt:

  • Stufe 1: 120 Euro
  • Stufe 2: 336 Euro
  • Stufe 3: 525 Euro

Das Gymnasialstipendium

Wenn ein Schüler in die Oberstufe eintritt (allgemeinbildend, technologisch oder beruflich), übernimmt das Oberstufenstipendium mit einem barème plus étalé, das sich möglichst nah an den Bedürfnissen der Familien orientiert. Genauso wie in der Sekundarstufe gilt auch hier: Der Betrag hängt vom Einkommen des Haushalts ab und richtet sich an Schüler öffentlicher oder vertraglich gebundener Privatschulen.

Sie gliedert sich in sechs Stufen, die ebenfalls vierteljährlich ausgezahlt werden:

  • Stufe 1 : 504 € pro Jahr (168 € pro Quartal)
  • Stufe 2 : 621 € pro Jahr (207 € pro Quartal)
  • Stufe 3 : 732 € pro Jahr (244 € pro Quartal)
  • Stufe 4 : 843 € pro Jahr (281 € pro Quartal)
  • Stufe 5 : 957 € pro Jahr (319 € pro Quartal)
  • Stufe 6 : 1.071 € pro Jahr (357 € pro Quartal)

Je nach Bildungsweg können dort zusätzliche Prämien hinzukommen, etwa eine Ausrüstungszulage für bestimmte Berufsrichtungen oder eine Leistungsprämie für schülerinnen und schüler mit Stipendium, die im Brevet die Note Sehr Gut erreicht haben.

Wie stellt man den Antrag?

Gute Nachricht zur Erleichterung des Familienalltags: Seit Kurzem wird der Antrag auf Schülerbeihilfe beim Schulbeginn oder bei der Neueinschreibung Ihres Kindes weitgehend automatisiert. Im öffentlichen Sektor (und im privaten Bereich, sofern die Schulleitung die Option aktiviert) ermöglichen Sie durch die Zustimmung zur automatischen Prüfung Ihres Anspruchs auf Beihilfe, dass Ihre steuerlichen Daten direkt abgerufen und zugewiesen werden – ohne dass Sie einen umfangreichen Papierkram zusammenstellen müssen.

Wenn Sie nicht zustimmen möchten, dass Ihr Anspruch auf Stipendium automatisch geprüft wird, müssen Sie Ihren Stipendienantrag online oder per Papierformular zwischen dem 1. September und dem 15. Oktober 2026 stellen.

Diese Seite kann KI-gestützte Elemente enthalten, weitere Informationen finden Sie hier.

Praktische Informationen

Offizielle Seite
www.info.gouv.fr

Comments