Familien und Bestattungsunternehmen müssen für Musik auf Beerdigungen Gebühren an die Sacem zahlen

Von Audrey de Sortiraparis · Aktualisiert am 25. Februar 2025 um 12:00 · Veröffentlicht am 3. Februar 2024 um 09:42
Bestattungsunternehmen müssen nach einer jüngsten Gerichtsentscheidung nun Gebühren an die Sacem (Société des auteurs, compositeurs et éditeurs de musique) für das Abspielen von Musik bei Beerdigungen zahlen. Ein Fall, der Fragen über den Umgang mit Urheberrechten in dem heiklen Kontext von Beerdigungen aufwirft und die Branche dazu veranlasst, ihre Praktiken zu überdenken.

Eilmeldung aus der Welt des Bestattungswesens in Frankreich. Seit der Entscheidung des Pariser Gerichts vom 31. Januar 2024 muss OGF, der Eigentümer des allgemeinen Bestattungswesens, Gebühren an die Sacem (Société des auteurs, compositeurs et éditeurs de musique) für das Abspielen von Musik bei Beerdigungszeremonien zahlen. nachdem er seine Zahlungen 2019 angesichts einer Tariferhöhung um 72 % ausgesetzt hatte.

Eine Vereinbarung zwischen Sacem und den Bestattungsinstituten

Auch wenn die meisten Beerdigungszeremonien in einem kleinen und intimen Kreis stattfinden, war das Gericht der Ansicht, dass das Abspielen von Musik in diesem Rahmen nicht privat, sondern eine kommerzielle Leistung sei, für die Gebühren zu entrichten seien. Zwischen der Fédération des Pompes Funèbres und dem Sacem wurde eine Pauschale von 25 % ausgehandelt, die auf der Tatsache beruht, dass eine von vier Trauerfeiern kostenpflichtige Musik beinhaltet. Bestattungsunternehmen müssen ihre Playlists nun an den Sacem übermitteln, um die Verteilung der Gebühren an die Künstler zu gewährleisten.

Kosten, die auf die Familien abgewälzt werden

Während diese Steuer jährlich 700.000 bis 800.000 € für den Sacem einbringen dürfte, müssen die Trauerfamilien etwas tiefer in die Tasche greifen. Es gibt mehrere Möglichkeiten: eine Erhöhung von 5 € auf Feiern mit kostenpflichtiger Musik (aber kostenlose Wiedergabe von urheberrechtsfreier Musik ) oder eine allgemeine Abgabe von 1 € für alle Kunden von Bestattungsinstituten.

Eine Änderung, die sicherlich für Diskussionen sorgt. Zwischen Respekt für die Künstler und zusätzlicher "Belastung" für die trauernden Familien wird die Musik beim Abschied nie mehr eine Nebensache sein - sondern ein Kostenfaktor, mit dem man rechnen muss.

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