Kommunalwahlen: Gibt es in Frankreich eine Ammestzeitbegrenzung für Bürgermeister?

Von Cécile de Sortiraparis · Aktualisiert am 16. Januar 2026 um 22:20 · Veröffentlicht am 16. Januar 2026 um 13:13
Die Franzosen müssen im März 2026 ihre neuen Bürgermeister wählen. Einige kandidieren für eine zweite oder sogar dritte Amtszeit. Gibt es eine Begrenzung dafür, wie oft eine Person wieder zum Bürgermeister gewählt werden kann?

Alle sechs Jahre sind die Bürger aufgerufen, ihre Stimme bei Wahlen abzugeben und ihren Bürgermeister zu wählen. In Frankreich gibt es rund 35.000 Bürgermeister. Diese stellen laut der Plattform Vie Publique „die größte politische und administrative Autorität des Landes“. Die nächsten Kommunalwahlen sind für den 15. und 22. März 2026 geplant. Nach diesen Abstimmungen dürften 35.000 Bürgermeister ihre Arbeit aufnehmen.

Für einige Abgeordnete ist es eine Premiere, für andere eine Wiederholung. Es ist nicht ungewöhnlich, dass ein(e) Bürgermeister(in) um eine zweite oder sogar dritte Amtszeit kandidiert. In Paris befindet sich die amtierende Bürgermeisterin Anne Hidalgo in ihrer zweiten Amtszeit, hat jedoch in der Presse klargestellt, dass sie sich nicht für eine dritte Bewerbung begeistern könne.

Rechtlich gesehen hat Anne Hidalgo stets die Möglichkeit, sich erneut zur Wahl zu stellen. Bürgermeister und Gemeinderäte werden für sechs Jahre gewählt, mit der Option auf Wiederwahl. Das französische Wahlgesetzbuch sieht keine Beschränkungen für die Wiederwahl von Bürgermeistern vor. In der Praxis können manche Politiker also über ihr ganzes Leben hinweg im Amt bleiben!

Zwei Männer halten den Rekord für den ältesten Bürgermeister Frankreichs: Arthur Richier (Faucon-du-Caire, Alpes-de-Haute-Provence) und Roger Sénié (La Bastide-de-Bousignac, Ariège) haben jeweils 11 Amtszeiten absolviert, insgesamt 66 Jahre an der Spitze ihrer Gemeinden. In Paris bleibt Jacques Chirac der am längsten im Amt, mit einer Amtszeit von 18 Jahren, was drei aufeinanderfolgenden Wahlperioden entspricht. Ein interessanter Fakt am Rande: Henri Lefèvre d'Ormesson hält den Rekord für die kürzeste Amtszeit: Er wurde am 21. November 1792 zum Bürgermeister von Paris gewählt, trat jedoch weniger als einen Tag später zurück, nachdem er Drohbriefe erhalten hatte.

Es gibt also keine gesetzliche Obergrenze für die Anzahl der Amtszeiten, die ein Bürgermeister absolvieren darf. Allerdings können Richter bestimmte Personen für wahlunfähig erklären, wodurch ihnen die Ausübung des Bürgermeisteramts verwehrt bleibt. Gewählte Vertreter können zudem vorübergehend suspendiert oder sogar ihres Amtes enthoben werden, sodass sie ihr Amt vor Ablauf ihrer Amtszeit aufgeben müssen.

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