Am 15. und 22. März 2026 werden in Frankreich rund 50 Millionen Wähler ihre Kreuzchen bei der Kommunalwahl machen. Für einige Franzosen stellt sich dabei eine wichtige Frage: Darf man Kinder oder Haustiere mit ins Wahllokal nehmen? Es ist nicht immer einfach, kleine Kinder oder Tiere zuhause allein zu lassen. Aber sind sie bei der Wahl überhaupt erlaubt?
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass nicht jedermann Zugang zu den Wahllokalen hat.Artikel L62 des Wahlgesetzes legt fest, dass der Zugang zu einem Wahllokal den eingetragenen Wählern vorbehalten ist. Unter der Voraussetzung, dass sie die Ordnung des Ortes und der Veranstaltung nicht stören, werden Kinder jedoch geduldet. Sie dürfen ihre Eltern sogar in dieWahlkabine begleiten.
Was ist mit den Tieren? Können Sie in Ihrem Wahllokal einen Zwischenstopp einlegen, während der Hund spazieren geht? Hier wurden keine genauen Regeln aufgestellt.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Blindenführ- und Assistenzhunde überall erlaubt sind: Ihnen den Zutritt zu einem Ort zu verweigern, ist seit 1987 eine diskriminierende Handlung. Ebenso ist gesetzlich festgelegt, dass Angriffs-, Wach- und Verteidigungshunde (Kategorie 1 und 2) an allen öffentlichen Orten, einschließlich Wahllokalen, verboten sind.
Bei den anderen wird dies von Fall zu Fall entschieden. Da keine Regel eine Richtlinie zu dieser Frage vorgibt, entscheidet der Wahlleiter, was erlaubt ist und was nicht.















