Weihnachtsgeld 2025: Auszahlungstermin und Voraussetzungen für den Anspruch

Von Graziella de Sortiraparis, Caroline de Sortiraparis, My de Sortiraparis · Fotos von My de Sortiraparis · Aktualisiert am 15. Dezember 2025 um 11:05 · Veröffentlicht am 5. November 2023 um 11:30
Wann und an wen wird die Weihnachtsprämie 2025 ausgezahlt? Diese Frage stellen sich viele Franzosen, während die Weihnachtszeit naht. Wir verraten Ihnen alle Details zu dieser besonderen Unterstützung!

Während sich der Monat Dezember bereits ankündigt und die letzten Weihnachtsgeschenke zusammengestellt werden, fragen sich einige Empfänger der Weihnachtsprämie, wann sie ausgezahlt wird und wie hoch die Summe im Jahr 2025 sein wird! Diese besondere Pauschale wird ab Dienstag, dem 16. Dezember 2025 ausgezahlt. Sie richtet sich an die einkommensschwächsten Haushalte, um sie bei den Festtagen zu unterstützen. Erfahren Sie, in welcher Höhe und unter welchen Bedingungen Sie in diesem Jahr davon profitieren können.

Jedes Jahr sorgt die Weihnachtsprämie für eine finanzielle Unterstützung einkommensschwacher Haushalte in der festlichen Zeit. Diese besondere Leistung, die vom Staat bestätigt wurde, sollte in den kommenden Tagen auf den Konten der Empfänger eingehen. Die Prämie ist für rund 2,2 Millionen Franzosen ein fest erwartetes Ereignis.

Wie viel ist das?

Die Beträge, die zwar im Vergleich zum Vorjahr unverändert bleiben, passen sich dennoch an die Haushaltszusammensetzung an. Eine Einzelperson erhält 152,45 €, während ein Paar oder alleinerziehender Elternteil mit Kindern aufgrund von Zuschlägen eine höhere Summe erhalten kann.

  • Ein Paar mit einem Kind: 274,41 €
  • Alleinstehende Person mit einem Kind: 228,68 €
  • Ein Paar mit zwei Kindern: 320,15 €
  • Alleinerziehende mit drei Kindern: 335,39 €

Diese Erhöhungen berücksichtigen die Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder, wobei für jedes zusätzliche Kind 60,98 € extra gezahlt werden.

Wer hat Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Diese Unterstützung richtet sich an Empfänger der wichtigsten Grundsicherung, die im November oder Dezember Leistungen bezogen haben.

  • Das RSA (Aktives Solidaritätsgeld).
  • Die ASS (Spezielle Solidaritätsleistung).
  • Die AER (Rentenähnliche Zuschlag).
  • Die Pauschale Prämie für die Rückkehr in den Arbeitsmarkt.
  • Die Vergütung für die Ausbildung bei France Travail (RFFT).
  • Die Vergütung der Ausbildungspraktikanten in der Erwachsenenbildung / Öffentliche Praktikumsvergütung (RSFP/RPS).

Was Sie überprüfen sollten

Die Auszahlung erfolgt automatisch, aber es bleibt wesentlich, dass Sie sich bei der CAF, der MSA oder France Travail vergewissern, dass Ihre Bankdaten und Ihre familiäre Situation auf dem neuesten Stand sind. Für Leistungsempfänger, die unter France Travail fallen, muss der Antrag gestellt werden, wenn er noch nicht registriert ist.

Diese einmalige Weihnachtsprämie pro Haushalt ist nicht steuerpflichtig und erfordert keine weiteren Schritte Ihrerseits. Wenn Sie im Dezember erstmals Leistungen beziehen, erhalten Sie diese Prämie erst im Januar 2026. Wie auf der Website des öffentlichen Dienstes erläutert wird, wird die Prämie automatisch von der CAF, MSA oder Pôle Emploi ausgezahlt, abhängig von Ihrer persönlichen Lage!

Praktische Informationen

Offizielle Seite
www.service-public.fr

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