Schnee und Glätte: Haben Sie Ansprüche, wenn Sie auf einem Gehweg in der Stadt stürzen?

Von Audrey de Sortiraparis · Fotos von Audrey de Sortiraparis · Aktualisiert am 5. Januar 2026 um 21:55
Der Schnee fällt, still und sanft… bis der Moment kommt, in dem ein Fuß wegrutscht und alles ins Wanken gerät. Wer trägt die Verantwortung, wenn man auf einem verschneiten oder vereisten Bürgersteig stürzt? Zwischen Gemeinden, Händlern und persönlicher Vorsicht entscheidet oft ein winziger Unterschied – eine automatische Regel gibt es hier nicht! Wir verraten Ihnen mehr dazu.

Ein typisches Winter-Szenario: der Bürgersteig glänzt gefährlich, das Fußgelenk rutscht aus, der Sturz ist unvermeidlich. Doch rechtlich ist nichts je selbstverständlich. Entgegen der landläufigen Meinung bedeutet Schnee und Glatteis nicht automatisch Schuld. Es kommt immer auf den genauen Ort, die Wartung und die Umstände zum Zeitpunkt des Unfalls an.

Auf einem öffentlichen Bürgersteig (Straße, Platz, Fahrbahn)

Die Gemeinde kann haftbar gemacht werden… aber nur, wenn ein Fehlverhalten nachgewiesen werden kann. Drei kumulative Voraussetzungen müssen erfüllt sein: ein erheblicher Mangel an ordnungsgemäßem Unterhalt des Bürgersteigs, eine außergewöhnliche Gefahr, die nicht gekennzeichnet ist, sowie ein direkter Zusammenhang zwischen diesem Mangel und dem Sturz. Die Verantwortlichkeit der Gemeinde kann bei altem Glatteis greifen, wenn keine Maßnahmen ergriffen wurden, keine Streuung erfolgt ist und keine Warnhinweise vorhanden sind. Sie greift jedoch nicht, wenn der Sturz während oder kurz nach Schneefall passiert, wenn die Gefahr erkennbar ist, das Wetter außergewöhnlich schlecht ist oder eine Intervention gerade läuft beziehungsweise kürzlich umgesetzt wurde. Mit anderen Worten: Das Vorhandensein von Schnee oder Glatteis reicht niemals allein aus, um die Haftung der Kommune zu begründen.

 

Vor einem Gebäude oder Geschäft

Hier überrascht das Recht immer wieder. Selbst wenn der Gehweg öffentlich ist, kann der Eigentümer oder der Händler haftbar gemacht werden. Viele Gemeinden, insbesondere Paris, verlangen das Freihalten und Streuen vor den privaten Fassaden. Fallt eine Person vor einem Geschäft aus, auf einem offensichtlich ungepflegten Gehweg, während die angrenzenden Bereiche gepflegt sind, kann der Händler oder Eigentümer für den Schaden haftbar gemacht werden.

Und das Opfer?

Auch seine Rolle ist von Bedeutung. Die Richter prüfen die Sichtbarkeit der Gefahr, die getragenen Schuhe, das Gehtempo sowie die gewählten Routen. Ein Sturz auf erkennbaren Schnee führt häufig zu einer gemeinsamen Verantwortlichkeit. Bei Winterunfällen erfolgt die Bewertung durch die Justiz stets einzelfallbezogen.

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