Der Schweizer Schokoladenhersteller Lindt & Sprüngli hat soeben eine schwerwiegende Rechtsschutzniederlage gegen den Champs-Élysées Ausschuss erlitten. Laut einem Urteil vom 6. Februar 2026 hat das Berufsgerichtshof von Paris die Gruppe dazu verurteilt, 500.000 Euro Schadenersatz zu zahlen, weil sie in einem Fernsehspot Szenen zeigte, die die Weihnachtsbeleuchtung auf den Champs-Élysées ohne Genehmigung nachahmten. Diese Entscheidung sorgt derzeit für erhebliches Aufsehen in der Werbe- und Immaterialgüterrechtsszene.
Alles begann mit einem Werbespot, der 2018 und 2019 ausgestrahlt wurde. In diesen Anzeigen hatte der Schokoladenhersteller äußerst realistische Bilder und Szenen reproduziert, die den weihnachtlichen Dekorationen auf den Champs-Élysées zwischen 2014 und 2017 ähnelten. Das umstrittene Element war nur in den 11. und 27. Sekunden des Spots zu sehen, doch das reichte dem Comité Champs-Élysées, um eine unerlaubte Nutzung seines Werks zu erkennen. Seit 1980 sorgt das Komitee für die Organisation der festlichen Lichter auf der berühmten Avenue — ein Ereignis, das zu einem unverzichtbaren Bestandteil des Pariser Weihnachtsgeschäfts geworden ist und jedes Jahr hohe Investitionen erfordert, für die 2018 allein über 1,5 Millionen Euro ausgegeben wurden.
Was der Ausschuss hier verteidigt, ist vor allem ein Urheberrecht an der funkelnden Version der Champs-Élysées-Lichter sowie das Prinzip des wirtschaftlichen Missbrauchs: Die Idee, dass eine Marke die Image eines bekannten Ereignisses nicht kostenlos für ihre eigenen Zwecke aneignen kann, um daraus einen Vorteil zu ziehen. Denn diese Lichterketten schaffen zahlreiche Partnerschaften und Tantiemen, die von Firmen gezahlt werden, die den offiziellen Weg gehen.
Das ist die feine Differenz in diesem Fall. Lindt hat tatsächlich den Namen "Champs-Élysées" vor mehreren Jahrzehnten für ihre Schokoladenlinie eingetragen – eine vollkommen legale Vorgehensweise, die vom INPI genehmigt wurde. Doch der Streitpunkt liegt nicht beim Namen selbst, sondern bei der Verwendung der visuellen Darstellungen der Lichterdekorationen, also bei künstlerisch gestalteten Bildern, die durch das Urheberrecht geschützt sind. Das Berufungsgericht ist der Ansicht, dass die betreffenden Szenen nicht nur eine Straße oder ein öffentliches Denkmal filmen, sondern visuelle Elemente wiedergeben, die mit einem besonderen Ereignis verbunden und urheberrechtlich geschützt sind.
Der wettbewerbsrechtliche Missbrauch ist eine juristische Terminologie, die das Verhalten eines Unternehmens sanktioniert, das sich in den Windschatten eines anderen stellt, um von dessen Investitionen zu profitieren, ohne selbst etwas beizutragen. Dieses Prinzip, geregelt durch den französischen Zivilkodex, schützt Wirtschaftsakteure vor unlauterer Aneignung ihres Einsatzes. Im vorliegenden Fall war das Urteil der Kammer eindeutig: Lindts Absicht, unrechtmäßig von den Bemühungen, dem Know-how und den Investitionen des Komitees zu profitieren, ergibt sich unzweifelhaft aus der bewussten Entscheidung, realistische Sequenzen in die Werbung einzufügen, die diese Beleuchtungen ohne Zweifel widerspiegeln. Mit anderen Worten: Es handelte sich nicht um eine unabsichtliche Inszenierung.
Die von den Richtern beschlagnahmten 500.000 Euro entsprechen laut ihrer Einschätzung dem Durchschnittsbudget von zwei Werbekampagnen. Eine symbolisch kräftige Summe, die ein deutliches Signal an Werbetreibende sendet, die versuchen könnten, die Bilder der Champs-Élysées zu günstigen Konditionen zu nutzen. Der Vorfall wurde zunächst vom Wirtschaftsrecherchen-Portal L'Informé aufgedeckt, das Zugang zum Urteil erhielt. Es ist zu beachten, dass der Ausschuss bereits 2024 Lindt wegen ähnlicher Vorwürfe angegriffen hatte und im ersten Verfahren verlor, um anschließend in der Berufung Recht zu bekommen. Eine Rückmeldung des Lindt-Konzerns liegt derzeit nicht vor.
Kurz gesagt, zeigt dieser Fall, dass selbst die bekanntesten Straßen der Welt, wie die Champs-Élysées, rechtlich geschützt werden können, sobald sie durch kreative Gestaltung hervorgehoben werden. Für diejenigen, die es verstehen...
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